Informationen
Kosten
Von der Grundversicherung der Krankenkasse werden folgende Leistungen übernommen:
- Insgesamt 7 Schwangerschaftskontrollen
- Einmalig 150.-- an einen Geburtsvorbereitungskurs oder ein Beratungsgespräch bei der Hebamme
- 16 Wochenbettbesuche während 8 Wochen nach der Geburt beim 1. Kind, bei Kaiserschnittgeburt, bei Zwillings- oder Frühgeburten
- 10 Wochenbettbesuche während 8 Wochen nach der Geburt in allen anderen Fällen
- 3 Stillberatungen
Pikettentschädigung
Ich erwarte die Geburt eures Kindes ab der 37. Schwangerschaftswoche bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit leiste ich einen Bereitschaftsdienst, um nach eurem Austritt aus dem Spital die Betreuung zu Hause kurzfristig übernehmen zu können. Die Kontrollen bei euch zu Hause mache ich auch an Wochenenden, Feiertagen oder wenn nötig abends.
Treten ausserhalb unserer vereinbarten Termine Unsicherheiten oder Probleme auf, bin ich jederzeit für euch erreichbar, auch dies an 7 Tagen die Woche, abends oder in dringenden Fällen nachts.
Zudem organisiere ich in meiner Abwesenheit eine Vertretung, damit ihr stets eine Ansprechperson habt.
Gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen Hebammenverbandes SHV, Sektion Bern verrechne ich für den Pikettdienst im Wochenbett einmalig 150.-- für die gesamte Betreuung. Diese Pikettentschädigung wird nicht von der Grundversicherung übernommen. Möglicherweise übernimmt die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten. Es lohnt sich, dies abzuklären.
Falls die Bezahlung der Pikettentschädigung ein Problem für euch darstellt, nehmt mit mir Kontakt auf, damit wir eine individuelle Lösung finden können.
Gerne beantworte ich eure Fragen bezüglich der Pikettentschädigung und bespreche diese mit euch. Ausserdem findet ihr weitere Informationen dazu und zum Klientinnenvertrag hier:
Allgemeine Informationen
Klientinnenvertrag "Solidaritätsfond Pikett"
Nützliche Links
Schweizerischer Hebammenverband